Durch seine besonderen Eigenschaften ist Kunststoff in vielen Anwendungsbereichen ein idealer Werkstoff und erfüllt wichtige Funktionen. Jedoch hat der zu sorglose und verschwenderische Umgang dazu geführt, dass mittlerweile Kunststoffe überall in der Umwelt anzutreffen sind. Dafür gibt es viele Gründe und daher bedarf es vieler Maßnahmen zur Veränderung.

Der New Green Deal

Der New Green Deal ist ein im Dezember 2019 verabschiedeter europäischer Aktionsplan für ein klimaneutrales, nachhaltiges und ressourcenschonendes Wachstum bei gleichzeitiger Erhaltung der Wirtschaftskraft. Insbesondere soll die europäische Industrie beim Übergang zu Klimaneutralität und Digitalisierung umfassend unterstützt werden. Gleichzeitig sollen bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen liegt auf ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor.

Die Europäische Kunststoffstrategie

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jahr 2018 die Europäische Kunststoffstrategie, um die Einträge von Plastik in die Umwelt zu verringern. Deren Ziel ist es, Abfall zu vermeiden, sowie das Recycling von Abfällen zu steigern und letztendlich die Deponierung (dort, wo sie noch stattfindet) schrittweise zu reduzieren. Seit 2022 müssen EU-weit gefährliche Haushaltsabfälle getrennt gesammelt werden, ab 2023 Bioabfall und ab 2025 Textilien. Das soll zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden, wettbewerbsfähigen und klimafreundlichen Wirtschaft beitragen. Gemäß der Strategie sollen außerdem bis 2030 alle Kunststoffverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, entweder kostengünstig recycelt oder wiederverwendet werden können. Ein neuer Aktionsplan zu Kreislaufwirtschaft und Kunststoffen wurde 2020 von der EU veröffentlicht. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft wurde seitens der EU auch eine Strategie für Kunststoffe erarbeitet. Wichtige Meilensteine wurden mit der Änderung von sechs Abfallrichtlinien sowie der Erlassung der Richtlinie über bestimmte Einweg-Kunststoffartikel (SUP-RL) festgelegt. Für Letztere erfolgte die Einigung unter österreichischem Ratsvorsitz. Darin werden u. a. Marktbeschränkungen, erweiterte Produzentenverantwortung und höhere Recyclingquoten vorgegeben.

Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie

Von dieser EU-Einwegkunststoff-Richtlinie betroffen sind jene Einwegkunststoffprodukte, die am häufigsten an europäischen Stränden aufgefunden wurden. Verboten sind seit 2021 Produkte, für die es bereits nachhaltigere Alternativen zu Plastik gibt. Dazu zählen Wattestäbchen, Teller, Besteck, Strohhalme, Luftballonstäbe sowie Lebensmittelverpackungen, Getränkebehälter und Getränkebecher aus geschäumtem Polystyrol (EPS). Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff werden generell verboten. Außerdem soll der Verbrauch von Produkten, für die es eine solche Alternative noch nicht gibt, spürbar reduziert werden. Dazu gehören Plastikbecher und Lebensmittelverpackungen. Bestimmte Produkte mit einem gewissen Kunststoffgehalt zum einmaligen Gebrauch sollen gekennzeichnet werden und es muss insbesondere auf negative Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind Hygieneeinlagen, Trinkbecher, Feuchttücher und Tabakprodukte mit Filter. Für die Sammlung achtlos weggeworfener Kunststoffprodukte und für die Verwertung von Kunststoffprodukten sollen außerdem die Hersteller:innen in Zukunft einen Kostenbeitrag leisten. Ein weiterer Punkt der Einigung sind die Sammelquoten: Für Einwegflaschen aus Kunststoff ist bis 2025 eine Sammelquote von 77 % und bis 2029 von 90 % vorgesehen (Österreich hat derzeit eine Quote von knapp 73 %, Stand 2021).

Die Erweiterte Herstellerverantwortung der EU

Seit Jänner 2023 gilt EU-weit die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility). Sowohl für Einwegkunststoffartikel als auch für Zigarettenfilter wurden EU-weit gültige Kennzeichnungen geschaffen, die auf die negativen Auswirkungen der achtlosen Entsorgung dieser Kunststoffartikel v. a. auf Meerestiere (am Beispiel der Meeresschildkröte) hinweisen.
Die wachsenden Umwelt- und Gesundheitsprobleme sowie die Kosten des Plastikmülls veranlassen weltweit die Regierungen einzelner Länder, Regionen, Städte und Gemeinden zu Verboten, Gebühren und anderen Beschränkungen für Kunststoffe. Denn die Plastikflut ist nicht allein mit Recycling eindämmbar.

Zum Weiterlesen

Forum Umweltbildung (2021): Plastik im Kreis gedacht.
Wie kommen wir von der Wegwerfwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft?


Quellen

Directive (EU) 2019/904 of the European Parliament and of the Council of 5 June 2019 on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment. In: Official Journal oft he European Union. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2019:155:FULL&from=IT 39.

Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland (11/03/2020). Für länger haltbare und nachhaltigere Produkte: Neuer EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft. In: https://ec.europa.eu/germany/news/20200311-kreislaufwirtschaft_de, Stand: 29.06.2021

Plastikatlas (2019³). Ein Kooperationsprojekt von Heinrich-Böll-Stiftung sowie Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). In: https://www.boell.de/sites/default/files/2019-11/Plastikatlas_2019_3._Auflage.pdf, S. 39.