In Österreich laufen bereits viele Aktivitäten im Bereich der Abfallbewirtschaftung. Für rund 45 % der in Österreich anfallenden Kunststoffabfälle liegen seit vielen Jahren spezifische Regelungen (wie die Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräteverordnung, Altfahrzeugeverordnung) vor, um die getrennte Erfassung und Behandlung sicherzustellen. Das in Österreich schon seit dem Jahr 2004 (bzw. in Ausnahmefällen seit 2009) geltende Verbot der Ablagerung von Kunststoffen auf Deponien war ein erster wichtiger Schritt in Richtung geschlossener Kreisläufe. Gefährliche Abfälle werden in Österreich seit Jahrzehnten getrennt erfasst, Bioabfall seit 1993.
Seit 1.1.2020 gilt in Österreich das Plastiksackerl-Verbot. Des Weiteren verfügt Österreich über ein sehr gut funktionierendes Abfallwirtschafts- bzw. Abfallsammelsystem (im europäischen Vergleich vorbildhaft). Neben den legistischen Maßnahmen wird das Thema durch freiwillige Vereinbarungen, Forschungs- und Projektförderung sowie Sensibilisierungsaktivitäten adressiert. Zurzeit werden im Rahmen von Beteiligungsprozessen das Abfallvermeidungsprogramm aktualisiert und eine Kreislaufwirtschaftsstrategie ausgearbeitet.
Generell ist bei der Steigerung der Recyclingquoten die Vermeidung der Schadstoffverschleppung durch belastete Kunststofffraktionen prioritär zu verfolgen. Nachhaltiges Kunststoffmanagement bedeutet auch, dass Kunststoffe mit besorgniserregenden Substanzen aus dem Stoffkreislauf ausgeschlossen werden. Design und Produktion der Kunststoffprodukte sind vorweg an die Erfordernisse einer kreislauffähigen Wirtschaft anzupassen (Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit). Im Verpackungsbereich ist der Verbrauch von Kunststoffverpackungen bis 2025 um 20 % zu reduzieren und die Recyclingquote bis 2030 auf 55 % zu steigern (rund eine Verdoppelung).
Durch den „3-Punkte-Plan“ des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gegen die Kunststoffverschwendung, der eine verbindliche Mehrwegquote für Getränkegebinde, ein Pfand auf Einweg-Kunststoffflaschen und eine Herstellerabgabe auf Kunststoffverpackungen vorsieht, soll eine ressourcenschonendere Bewirtschaftung der Kunststoffverpackungen erreicht werden.
Das Bewusstsein der Konsument:innen für den verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffprodukten, insbesondere mit kurzlebigen, ist zu schärfen, und deren Konsumgewohnheiten sind anzupassen (z. B. mehr Mehrweg- statt Einweggebinde).
Bezüglich Mikroplastik wurde im österreichischen Regierungsprogramm 2020–2024 ein Aktionsplan gegen Mikroplastik beschlossen. Im Lauf des Jahres 2021 wird eine Mikroplastik-Roadmap erstellt. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) arbeitet an einer Österreichischen Mikroplastik-Strategie, um Ziele und Maßnahmen erstellen zu können. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion werden in Meersalz- und Klärschlammproben Untersuchungen auf Mikroplastik durchgeführt. Des Weiteren darf in Produkten, die das Österreichische Umweltzeichen tragen, kein Mikroplastik enthalten sein.

Zum Weiterlesen

Forum Umweltbildung (2021): Plastik im Kreis gedacht.
Wie kommen wir von der Wegwerfwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft?


Quellen

BMK – Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (o. J.). Plastiksackerlverbot. In: www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/plastiksackerlverbot, Stand: 30.06.2021.