Nachhaltigkeit in der Schule fördern
Bildung für nachhaltige Entwicklung lebt vom aktiven Tun und Handeln.
Sie sind an einer ÖKOLOG- oder Umweltzeichen-Schule tätig und haben vor, mit Ihren Schüler:innen ein Projekt zu verwirklichen? Sie möchten sie dabei unterstützen, aktiv und eigenverantwortlich ihr Lebensumfeld und ihre Zukunft mitzugestalten? Der Bildungsförderungsfonds unterstützt Projekte an Schulen, die sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung und den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auseinandersetzen, mit einem Kostenzuschuss von mindestens 300 bis maximal 1.200 Euro. Während der Projektzeit soll den Lernenden Zeit für das Erkennen von Zusammenhängen, für Perspektivenwechsel sowie für neue Denk- und Handlungsoptionen geboten werden.
Wenn ein solches Projekt an Ihrer Schule schon in den Startlöchern steht und die notwendigen Voraussetzungen des Fonds erfüllt, dann nutzen Sie die Chance, in der nächsten Einreichphase Ihr Projekt vorzustellen.
Der Bildungsförderungsfonds ist vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) beauftragt und wird vom Forum Umweltbildung koordiniert.
Informationen zur Einreichung
Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Einreichung beim Bildungsförderungsfonds ist ausschließlich für ÖKOLOG- und Umweltzeichen-Schulen vorgesehen und umfasst Schulprojekte, die sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auseinandersetzen.
Einreichung
Die Einreichung muss online über das Einreichformular erfolgen. Dazu müssen Sie sich zunächst registrieren. Unmittelbar nach der Registrierung bekommen Sie die Login-Daten zugesandt, die Sie benötigen, um das Online-Einreichformular zu öffnen. Dieses kann immer wieder gespeichert und so auch über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden. Sobald Sie auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klicken, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Über einen Link können Sie den eingereichten Antrag ansehen.
Kriterien zur Einreichung eines Schulprojektes
Mithilfe der Kriterien können Sie feststellen, ob das geplante Projekt alle Anforderungen des Bildungsförderungsfonds erfüllt. Die „Checkliste“ im Downloadbereich dient bei einer abschließenden Überprüfung der Projekt-Einreichung als Kriteriencheck.
Allgemeine Kriterien
- Die Einreichung ist nur für ÖKOLOG- oder Umweltzeichen-Schulen möglich.
- Das eingereichte Projekt stimmt mit den Zielen des Bildungsförderungsfonds überein. Es wird nur die Umsetzung von Projekten unterstützt (keine Basisförderung, keine Anlagegüter, keine Fortbildung für Lehrer:innen und Eltern).
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
- Das Projekt ist nach der Bewilligung durch die Jury innerhalb des folgenden Schuljahres (WS/SS) umzusetzen. Die Projektdokumentation ist bis Ende September des folgenden Schuljahres beim Forum Umweltbildung vorzulegen. Projekte die in der Durchführung länger als ein Schuljahr dauern, sind jedes Jahr gesondert beim Bildungsförderungsfonds einzureichen. Eine Garantie auf weitere Förderung des Projektes ist nicht möglich, jedoch wird der bisherige Projektverlauf in der Beurteilung der neuen Projekteinreichung miteinbezogen.
- Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch. Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner:innen müssen genannt werden.
- Es gibt eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Projektziel und Kosten müssen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein allfälliges Vorprojekt des Förderungswerbers muss abgeschlossen, das heißt ordnungsgemäß abgerechnet und dokumentiert sein, bevor neuerlich um einen Kostenzuschuss angesucht werden kann.
- Zielorientierung: Es sollen begründete ökologische Ziele angestrebt werden.
- Kostenzuschuss: Pro Projekt stehen mindestens 300 bis maximal 1.200 Euro für Schulen, die einem bundesweiten Netzwerk zur Umweltbildung angehören (ÖKOLOG- und Umweltzeichen-Schulen), zur Verfügung.
- Projekte, bei denen Eigenmittel einfließen (mind. 30 % des Projektbudgets), werden bevorzugt.
- Reflexion und Qualitätssicherung: Erfahrungsgewinn und vollbrachte Leistungen werden dokumentiert und selbstkritisch reflektiert. Reflexion und Qualitätssicherung sind als Bestandteil des Projekts erkennbar und fließen in die Dokumentation ein.
- Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Erfahrungen: Ergebnisse und Erfahrungen sollen anderen Interessierten und von den Inhalten Betroffenen zugänglich gemacht werden.
Inhaltliche Kriterien
- Pädagogischer Sinn: Umweltbewusstsein sowie die Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (wie z. B. Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Planungskompetenz, die Fähigkeit, Probleme zu definieren und neue Lösungsansätze zu verfolgen) werden durch handlungsorientiertes Lernen im bestenfalls fächerübergreifend Projektunterricht gefördert und mit der Bildung von schulinternen Projektteams verbunden.
- Methodik: Die Grundsatzerlässe zur Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung und zum Projektunterricht werden als Grundlage für die Projektinhalte herangezogen.
- Partizipation: Schüler:innen werden in Entscheidungen sowie in die Planung und Umsetzung des Projektes eingebunden.
- Innovation: Die Projekte beinhalten neue Zugänge zum Thema und regen andere Schulen zur Nachahmung an.
- Öffnung der Schule: Die Zusammenarbeit mit anderen Klassen und Schulen, mit der Gemeinde, der Wirtschaft und sonstigen außerschulischen Partner:innen wird gesucht.
- Nachhaltigkeit: Die Projekte weisen eine Entwicklungsperspektive auf. Maßnahmen, die Nachhaltigkeit bewirken und garantieren sollen, werden beschrieben.
- Die Projektinhalte orientieren sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG´s).
Finanzierung
Pro Schulprojekt stehen mindestens 300 bis maximal 1.200 Euro zur Verfügung. Es gibt genaue Richtlinien darüber, welche Ausgaben finanziert werden und welche nicht.
Finanziert werden
- Referent:innenkosten: Honorare für Expert:innen/Referent:innen dürfen nur für Leistungen verrechnet werden, die die Lehrpersonen nicht selbst erbringen können. Die Honorare dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen. Als Richtwert für die Höhe der Referent:innenkosten gelten die Honorarsätze nach dem Lehrbeauftragtengesetz.
- Fahrtkosten und Eintrittsgelder: Kosten für Museen, Ausstellungen und andere Bildungseinrichtungen werden zur Hälfte übernommen.
- Kosten für Sachaufwand (Material-, Literatur-, Kopier- und Druckkosten): Sachkosten müssen der Projektbeschreibung entsprechen und in der Kostenaufstellung nachvollziehbar sein.
Nicht finanziert werden
- Anschaffungen mit einem Einzelpreis von über 400 Euro
- Nächtigungs- und Verpflegungskosten von Projektteilnehmer:innen
- Zeitaufwand von Lehrer:innen
- Projektwochen, Diplom- und Maturaprojekte
- kontinuierliche Supervisionen wie z. B. im Rahmen der Peer-Education
- über die Referent:innentätigkeit hinausgehende Dienstleistungen
- Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht integraler Bestandteil eines Unterrichtsprojekts sind
- Elternbildung
Ziele des Bildungsförderungsfonds
- Förderung und Finanzierung von Bildungsinitiativen zu Nachhaltigkeit an Schulen: Dadurch sollen der Ausbau und die Integration solcher Initiativen erreicht werden, um insbesondere eine eigenständige Fach- und Sozialkompetenz der Schüler:innen in diesen Bereichen zu bewirken.
- Unterstützung des politischen Bildungsauftrages der Umweltbildung durch die schulische Auseinandersetzung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen.
- Förderung der praktischen Umsetzung des Unterrichtsprinzips der Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung in Form von Unterrichtsprojekten (siehe„Grundsatzerlass Umweltbildung und BNE“ und „Grundsatzerlass zum Projektunterricht“ in den Downloads).
- Förderung der Fach- und Sozialkompetenz der Schüler:innen durch das selbstständige Erarbeiten von komplexen Fragestellungen im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung und durch das Arbeiten im Team.
- Sicherung der Qualität von Bildungsinitiativen im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung an Schulen.
- Öffentlichkeitsarbeit.
Auswahlverfahren
Nach Abschicken des Onlineformulars wird die Einreichung automatisch in die Fonds-Datenbank integriert und der nächsten Sitzung zugeordnet. Doris Pleyer ist beim Forum Umweltbildung für die Administration des Bildungsförderungsfonds zuständig.
Im positiven Fall eines Kostenzuschusses erhalten Sie ein ausführliches Schreiben vom BMBWF. Im Fall einer Ablehnung werden Sie ebenfalls schriftlich benachrichtigt. Die Kostenzuschüsse werden vom Forum Umweltbildung direkt an die Schulen überwiesen.
Projektabschluss
Für einen ordnungsgemäßen Projektabschluss sind folgende Dokumente nötig:
- Projektbericht inklusive drei Fotos, welche die Projektumsetzung dokumentieren
- Kostenaufstellung
Die Originalbelege müssen aufbewahrt und nach Verlangen vorgelegt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, die Originalbelege der Kostenaufstellung beizulegen.
Projektbericht und Kostenaufstellung werden per E-Mail an Doris Pleyer geschickt. Die Frist für die Abgabe der notwendigen Dokumente ist im Verständigungsschreiben des BMBWF angeführt.
Wichtige Hinweise
- Der Projektbericht muss dem Projektantrag entsprechen. Alle Abweichungen müssen vorab gemeldet und vom Forum Umweltbildung genehmigt werden. Änderungsanträge werden per E-Mail an Doris Pleyer geschickt.
- Wenn das Projekt nicht zustande kommt, der Projektbericht dem Förderantrag nicht entspricht oder der Projektbericht nicht rechtzeitig übermittelt wird, muss das Geld zurückgezahlt werden. Die Schule wird für den nächsten Einreichtermin gesperrt.
- Falls sich der Projektbeginn aus unvorhersehbaren Gründen verzögert oder sich der Projektzeitraum verlängert, ist eine einmalige Fristverlängerung für die Berichtslegung möglich. Die Fristverlängerung muss rechtzeitig und gut begründet beim Forum Umweltbildung per E-Mail beantragt werden.
- Die Projektdokumentation ist im darauffolgenden Schuljahr bis Ende September per E-Mail an das Forum Umweltbildung vorzulegen.
Richtlinien für den Projektbericht
Die Projektdokumentation ist ein wesentlicher Teil eines Projektes und sollte von Beginn an – wenn möglich gemeinsam mit den Schüler:innen – erfolgen. Auf Basis dieser Dokumentation ist am Ende des Projektes ein Bericht zu verfassen, der den Bewertungskriterien entsprechen und in Form und Inhalt die Ergebnisse sowie die Reflexion des Projektverlaufes wiedergeben soll.
Die Projektberichte werden geprüft und evaluiert. Die Berichte sind Bestandteil der Informationsarbeit des Bildungsförderungsfonds für Nachhaltige Entwicklung. Die nachfolgenden Hinweise helfen bei der Erstellung des Projektberichtes. Die Qualität des vorgelegten Berichts ist entscheidend für allfällige weitere Projektunterstützungen.
1. Der Projektverlauf wird sichtbar
Der Bericht sollte den Verlauf des Projektes darstellen und folgende Fragen beantworten:
- Wie ist es zur Idee für das Projekt gekommen?
Wer war an der Ideenfindung beteiligt? - Was waren die Ziele?
Wer war an der Zieldefinition beteiligt? - Mit welcher Methode wurde geplant?
Wie waren die Schüler:innen in die Planung, in Entscheidungen, in die Erstellung des Arbeitsplanes und in die Umsetzung eingebunden? - Welche waren die wichtigsten Projektphasen?
Wer war daran beteiligt? - Wie sieht das Ergebnis/Produkt aus?
Wie wurden die Ergebnisse präsentiert? - Wurden die Ziele des Projekts erreicht?
Wenn nein, warum nicht? - Wie wurde der Projektprozess reflektiert?
Wer war daran beteiligt?
2. Die Wirkung des Projektes wird hinterfragt
Am Projektende sollte auf keinen Fall darauf vergessen werden, sich über das Bleibende dieses Projektes Gedanken zu machen. Was bewirkte es …
- für die Schüler:innen? (z. B. Lernzuwachs, Erkenntnisse, Klassenklima)
- für die Lehrer:innen?
- für das Lehrer:innen-Schüler:innen-Verhältnis?
- für das Lehrer:innen-Eltern-Verhältnis im außerschulischen Bereich?
- für die anzusprechende Zielgruppe?
- für die entsprechende Institution?
3. Schlussbetrachtungen dürfen nicht fehlen
Folgende Fragen sollten bei der Zusammenschau und Reflexion gestellt werden:
- Womit waren die Schüler:innen besonders zufrieden?
- Womit war die Projektleitung besonders zufrieden?
- Womit war die Projektleitung unzufrieden?
- Was würde die Projektleitung das nächste Mal anders machen?
- Gibt es zusätzliche Anregungen?
- Wird das Projekt in irgendeiner Weise fortgesetzt?
- Wurde das Projekt in die Leistungsfeststellung einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
- Ist das Projekt Teil eines ökologischen Schulprogrammes?
- Wurde das Projekt evaluiert? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Einreichung? Genügt es, wenn ich eine Projektbeschreibung per E-Mail schicke?
Die Einreichung muss online über die Website des Forum Umweltbildung erfolgen. Im ersten Schritt findet die Registrierung statt. Unmittelbar nach der Registrierung werden die Login-Daten zugesandt, die Sie benötigen, um das Online-Einreichformular zu öffnen. Dieses kann immer wieder gespeichert und so auch über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden. Sobald Sie auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klicken, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Über einen Link können Sie den eingereichten Antrag ansehen.
Wer entscheidet, ob ein Projekt gefördert wird oder nicht?
Ob ein Antrag auf Kostenzuschuss genehmigt wird, entscheidet eine Kommission.
Ich habe beim Ausfüllen des Antrags einen Tippfehler gemacht, kann aber nichts mehr im Formular ändern. Was kann ich machen?
Schicken Sie Ihre Anfragen per E-Mail an Doris Pleyer. Wesentliche Änderungen (z. B. beim Kostenplan) können so vermerkt werden. Tippfehler, die inhaltlich nicht relevant sind, müssen nicht korrigiert werden und haben auch keinen Einfluss auf die Bewertung des Antrags.
Kann ich meinen Antrag ausdrucken?
Sobald Sie auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klicken, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Über einen Link können Sie den eingereichten Antrag ansehen und ausdrucken. Außerdem erhalten Sie eine E-Mail, die ebenfalls den Link zu den Einreichunterlagen enthält. Fehlt dieser Link, können Sie per E-Mail bei Doris Pleyer nachfragen. Sie schickt Ihnen den Antrag dann als PDF zu.
Wann werden die Antragsteller:innen darüber informiert, ob der Antrag genehmigt wurde?
Von der Einreichung bis zur Verständigung kann es einige Wochen dauern. Die Kommissionssitzung findet etwa zwei Wochen nach der Einreichfrist statt. Aufgrund der administrativen Abläufe kann es einige Wochen dauern, bis eine Verständigung darüber erfolgt, ob der Antrag genehmigt wurde.
Wird der Kostenzuschuss gleich nach der Genehmigung ausbezahlt oder erst nach Rechnungslegung?
Der Kostenzuschuss wird vom Forum Umweltbildung nach Erhalt aller Kontodaten an die Schulen überwiesen.
Was mache ich, wenn das Projekt in der Umsetzung länger dauert als im Antrag angegeben?
Eine Begründung für die Verzögerung und ein neuer Termin für den Projektabschluss sind Doris Pleyer per E-Mail mitzuteilen. Sie werden darüber verständigt, ob die Verlängerung des Projektzeitraums genehmigt wird.
Was mache ich, wenn das Projekt weniger kostet als in der Einreichung angegeben?
Nicht verbrauchte Gelder müssen an das Forum Umweltbildung zurückgezahlt werden. Alle Abweichungen müssen vorab gemeldet und vom Forum Umweltbildung genehmigt werden. Änderungsanträge werden per E-Mail an Doris Pleyer gesendet.
Im Laufe des Projektes stellt sich heraus, dass manche Kosten, die im Kostenplan angegeben wurden, nicht anfallen. Dafür könnte das Geld für andere Maßnahmen verwendet werden. Ist das möglich?
Eine Umwidmung im Bereich der Geldmittel ist nur innerhalb des Projektes möglich. Die Änderungswünsche im Kostenplan und die Verwendung der frei gewordenen Mittel sind Doris Pleyer per E-Mail mitzuteilen. Sie werden darüber verständigt, ob die Umwidmung genehmigt wird.
Braucht man für die Abrechnung alle Rechnungsbelege oder nur Belege in der Höhe des Kostenzuschusses?
Alle Rechnungen müssen in der Kostenaufstellung angeführt werden. Die Originalbelege müssen aufbewahrt und nach Verlangen vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Originalbelege beizulegen. Die Schule verpflichtet sich, die angeführten Belege in abgerechneter Höhe nur einmalig im Rahmen der Rechnungsabwicklung des gesamten Geschäftsgebarens der Schule abzurechnen.
Gibt es eine Deadline für den Projektbericht?
Sie erhalten ein Verständigungsschreiben des Ministeriums, in dem die Frist für die Abgabe des Projektberichtes und der Kostenaufstellung angeführt ist. Der Durchführungszeitraum für Projekte ist auf ein Schuljahr begrenzt. Die Projektdokumentation muss im darauffolgenden Schuljahr bis Ende September beim Forum Umweltbildung eingelangt sein.
Wohin muss die Kostenaufstellung und der Projektbericht geschickt werden?
Der Projektbericht ist gemeinsam mit der Kostenaufstellung per E-Mail an Doris Pleyer zu senden. Nähere Informationen finden Sie beim Punkt Projektabschluss.