Nachhaltigkeit in der Schule fördern
Bildung für nachhaltige Entwicklung lebt vom aktiven Tun und Handeln. Damit sind fachliche Kompetenzen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Demokratiebildung genauso wichtig wie überfachliche Kompetenzen, die für Fähigkeiten des selbständigen und kooperativen Handelns stehen.
Ihr seid an einer ÖKOLOG- oder Umweltzeichen-Schule tätig und habt vor, mit euren Schüler:innen ein Projekt zu verwirklichen? Ihr möchtet sie dabei unterstützen, aktiv und eigenverantwortlich ihr Lebensumfeld und ihre Zukunft mitzugestalten? Der Bildungsförderungsfonds unterstützt Projekte an Schulen, die sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung und den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auseinandersetzen, mit einem Kostenzuschuss von mindestens 300 bis maximal 1.300 Euro. Während der Projektzeit soll den Lernenden Zeit für das Erkennen von Zusammenhängen, für Perspektivenwechsel sowie für neue Denk- und Handlungsoptionen geboten werden.
Wenn ein solches Projekt an eurer Schule schon in den Startlöchern steht und die notwendigen Voraussetzungen des Fonds erfüllt, dann nutzt die Chance, in der nächsten Einreichphase euer Projekt vorzustellen.
Der Bildungsförderungsfonds ist vom Bundesministerium für Bildung (BMB) beauftragt und wird vom Forum Umweltbildung koordiniert.
Informationen zur Einreichung
Ziele des Bildungsförderungsfonds
- Förderung und Finanzierung von Bildungsinitiativen zu Nachhaltigkeit und Demokratie an Schulen zur Stärkung der Kompetenzentwicklung der Schüler:innen in diesen Bereichen
- Unterstützung des politischen Bildungsauftrages der Umweltbildung und der Demokratiebildung durch die schulische Auseinandersetzung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und der Nachhaltigkeitsziele der United Nations (SDGs).
- Förderung der praktischen Umsetzung von Unterrichtsprinzipien und übergreifenden Themen im Bereich Nachhaltigkeit und Demokratie in Form von interdisziplinären Unterrichtsprojekten mit aktiver Schüler:innenbeteiligung.
- Förderung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen der Schüler:innen (personale, soziale, lernmethodische und motivationale Kompetenzen) durch die selbstständige und kooperative Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen unter Berücksichtigung multisensorischer Zugänge.
- Sicherung der Qualität von Projekten und Bildungsinitiativen im Bereich Umwelt, Nachhaltigkeit und Demokratie an Schulen.
Voraussetzung zur Teilnahme
Die Einreichung beim Bildungsförderungsfonds ist ausschließlich für ÖKOLOG- und Umweltzeichen-Schulen vorgesehen und umfasst Schulprojekte, die sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung und den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) auseinandersetzen. Alle gestellten Förderansuchen müssen mit mindestens zwei der 17 Nachhaltigkeitszielen sowie mit den Zielen des Bildungsförderungsfonds übereinstimmen.
Einreichung
Die Einreichung muss online über das Einreichformular erfolgen. Dazu müsst ihr euch zunächst registrieren. Unmittelbar nach der Registrierung bekommt ihr die Login-Daten zugesandt, die ihr benötigt, um das Online-Einreichformular zu öffnen. Dieses kann immer wieder gespeichert und so auch über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden. Sobald ihr auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klickt, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Über einen Link könnt ihr den eingereichten Antrag ansehen.
Kriterien zur Einreichung eines Schulprojektes
Mithilfe der Kriterien könnt ihr feststellen, ob das geplante Projekt alle Anforderungen des Bildungsförderungsfonds erfüllt. Die „Checkliste“ im Downloadbereich dient bei einer abschließenden Überprüfung der Projekt-Einreichung als Kriteriencheck.
Kriterien zum Projektzeitraum
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
- Das Projekt ist nach der Bewilligung durch die Jury vorwiegend innerhalb des folgenden Schuljahres (WS/SS) umzusetzen.
- Die Projektdokumentation ist bis Ende September des darauffolgenden Schuljahres beim Forum Umweltbildung vorzulegen.
- Bei Projekten, die über einen längeren Zeitraum als ein Jahr an der Schule umgesetzt werden, muss für das Förderansuchen jedes Jahr ein neuer Projektschwerpunkt gewählt werden. Somit wird jeder Projektschwerpunkt als einzelnes Projekt beurteilt. Eine Garantie auf weitere Förderung des Projektes im folgenden Schuljahr ist nicht möglich.
Kriterien zur Projektorganisation
- Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor.
- Allfällige Projektpartner:innen werden genannt.
- Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis zueinander. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben.
Kriterien zum Projektkonzept
- Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch.
- Ziele: Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben und orientieren sich an den Zielen des Bildungsförderungsfonds und an mind. 2 der 17 Nachhaltigkeitsziele.
- Pädagogischer Sinn: Nachhaltigkeits- und Demokratiebewusstsein sowie die Entwicklung überfachlicher Kompetenzen (wie z. B. Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Planungskompetenz, die Fähigkeit, Probleme zu definieren und neue Lösungsansätze zu verfolgen) werden durch handlungsorientiertes Lernen im bestenfalls fächerübergreifenden Projektunterricht gefördert und mit der Bildung von schulinternen Projektteams verbunden.
- Methodik: Selbstorganisation, Interdisziplinarität und Praxisrelevanz stehen im Fokus der Methodik. Wesentlich sind eine transparente Rollenverteilung, kooperative Lernformen, eine kontinuierliche Reflexion des Projektverlaufs sowie der Lebensweltbezug und die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Projektergebnisse.
- Partizipation: Schüler:innen werden in Entscheidungen sowie in die Planung und Umsetzung des Projektes eingebunden.
- Innovation: Die Projekte beinhalten neue Zugänge zu den Themen Nachhaltigkeit und Demokratie und regen andere Schulen zur Nachahmung an.
- Öffnung der Schule: Die Zusammenarbeit mit anderen Klassen und Schulen, mit der Gemeinde, der Wirtschaft und sonstigen außerschulischen Partner:innen wird gesucht.
- Nachhaltigkeit und Demokratie: Die Projekte weisen eine Entwicklungsperspektive auf. Maßnahmen, die Nachhaltigkeit und Demokratie stärken sollen, werden beschrieben.
- Reflexion und Qualitätssicherung: Erfahrungsgewinn und vollbrachte Leistungen werden dokumentiert und selbstkritisch reflektiert. Reflexion und Qualitätssicherung sind als Bestandteil des Projekts erkennbar und fließen in die Dokumentation ein.
Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Erfahrungen: Ergebnisse und Erfahrungen werden anderen Interessierten und von den Inhalten Betroffenen zugänglich gemacht. - Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Erfahrungen: Ergebnisse und Erfahrungen werden anderen Interessierten und von den Inhalten Betroffenen zugänglich gemacht.
Finanzierung
Pro Schulprojekt stehen mindestens 300 bis maximal 1.300 Euro zur Verfügung. Es gibt genaue Richtlinien darüber, welche Ausgaben finanziert werden und welche nicht. Projekte, bei denen Eigenmittel einfließen (mind. 30 % des Projektbudgets), werden bevorzugt.
Finanziert werden
- Referent:innenkosten: Honorare für Expert:innen/Referent:innen dürfen nur für Leistungen verrechnet werden, die die Lehrpersonen nicht selbst erbringen können. Honorare werden mit maximal € 650 gefördert. Als Richtwert für die Höhe der Referent:innenkosten gelten die Honorarsätze nach dem Lehrbeauftragtengesetz.
- Fahrtkosten und Eintrittsgelder: Kosten für Museen, Ausstellungen und andere Bildungseinrichtungen werden zur Hälfte übernommen.
- Kosten für Sachaufwand (Material-, Literatur-, Kopier-/Druckkosten): Sachkosten müssen der Projektbeschreibung entsprechen und in der Kostenaufstellung nachvollziehbar sein. Bitte achtet bei der Auswahl der Materialien auf die überwiegende Verwendung nachhaltiger Produkte. Für die Abrechnung schulinterner Kopier-/Druckkosten kann das Formular im Downloadbereich verwendet werden.
Nicht finanziert werden
- Anschaffungen mit einem Einzelpreis von über € 450
- Referent:innenhonorare über € 650
- Nächtigungs- und Verpflegungskosten von Projektteilnehmer:innen
- Zeitaufwand/Fortbildungen von Lehrer:innen
- Projektwochen, Diplom- und Maturaprojekte
- kontinuierliche Supervisionen wie z. B. im Rahmen der Peer-Education
über die Referent:innentätigkeit hinausgehende Dienstleistungen - Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht integraler Bestandteil eines Unterrichtsprojekts sind
- Elternbildung
- Basisförderung
- Anlagegüter
Auswahlverfahren
Nach Abschicken des Onlineformulars wird die Einreichung automatisch in die Fonds-Datenbank integriert und der nächsten Jury-Sitzung zugeordnet.
Im positiven Fall eines Kostenzuschusses erhaltet ihr ein ausführliches Schreiben vom BMB. Im Fall einer Ablehnung werdet ihr ebenfalls schriftlich benachrichtigt. Die Kostenzuschüsse werden vom Forum Umweltbildung direkt an die Schulen überwiesen.
Projektabschluss
Für einen ordnungsgemäßen Projektabschluss sind folgende Dokumente nötig:
- Projektbericht (bitte untenstehende Richtlinien beachten) inklusive Fotos und Links, welche die Projektumsetzung dokumentieren
- Kostenaufstellung
Die Originalbelege müssen aufbewahrt und nach Verlangen vorgelegt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, die Originalbelege der Kostenaufstellung beizulegen.
Projektbericht und Kostenaufstellung werden per E-Mail an das Forum Umweltbildung geschickt. Die Frist für die Abgabe der notwendigen Dokumente ist im Verständigungsschreiben des BMB angeführt.
Wichtige Hinweise
- Der Projektbericht muss dem Projektantrag entsprechen. Alle Abweichungen müssen vorab gemeldet und vom Forum Umweltbildung genehmigt werden. Änderungsanträge werden per E-Mail an bne@umweltbildung.at geschickt.
- Wenn das Projekt nicht zustande kommt, der Projektbericht dem Förderantrag nicht entspricht oder der Projektbericht nicht rechtzeitig übermittelt wird, muss das Geld zurückgezahlt werden. Die Schule wird für den nächsten Einreichtermin gesperrt.
- Falls sich der Projektbeginn aus unvorhersehbaren Gründen verzögert oder sich der Projektzeitraum verlängert, ist eine einmalige Fristverlängerung für die Berichtslegung möglich. Die Fristverlängerung muss rechtzeitig und gut begründet beim Forum Umweltbildung per E-Mail beantragt werden.
- Die Projektdokumentation ist im darauffolgenden Schuljahr bis Ende September per E-Mail an das Forum Umweltbildung vorzulegen.
Richtlinien für den Projektbericht
Die Projektdokumentation ist ein wesentlicher Teil eines Projektes und sollte von Beginn an – wenn möglich gemeinsam mit den Schüler:innen – erfolgen. Auf Basis dieser Dokumentation ist am Ende des Projektes ein Bericht zu verfassen, der den Projektverlauf, die Ergebnisse sowie deren Reflexion wiedergeben soll.
Die Projektberichte werden geprüft und evaluiert. Die Qualität des vorgelegten Berichts ist entscheidend für allfällige weitere Projektunterstützungen der Schule. Kann das Projekt nicht entsprechend dem Projektantrag umgesetzt und allfällige Abweichungen nicht ausreichend begründet werden, behalten wir uns vor, die Fördersumme rückzufordern.
Die nachfolgende Struktur mit Reflexionsfragen hilft bei der Erstellung des Projektberichtes:
- Projektidee – Wie ist es zur Idee für das Projekt gekommen? Wer war daran beteiligt? Ist das Projekt Teil eines Schulprogrammes, das bereits auf Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und/oder Demokratiebildung ausgerichtet ist?
- Ziele – Was waren die Ziele und inwiefern wurden sie erreicht?
- Einbindung der Schüler:innen – Wie waren die Schüler:innen in die Planung, in Entscheidungen, in die Erstellung des Arbeitsplanes und in die Umsetzung des Projektes eingebunden?
- Kooperationen – Wer war über die Schulgemeinschaft hinaus am Projekt beteiligt?
Ergebnis/Produkt – Wie sieht das Ergebnis aus und wie wurde es präsentiert? Bitte um Fotos welche die Projektumsetzung dokumentieren und gegebenenfalls Links zur Sichtbarmachung. - Reflexion Projektprozess – Wie wurde der Projektprozess reflektiert und wer war daran beteiligt? Womit waren die beteiligten Schüler:innen und die Projektleitung besonders zufrieden? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse?
- Wirkung des Projektes und Entwicklungsperspektive – Was bewirkte das Projekt für die Kompetenzentwicklung der Schüler:innen, das Klassenklima und die Schulgemeinschaft? Welche Wirkungen konnten auf Schüler:innen & Lehrer:innen und Lehrer:innen – Eltern Beziehungen beobachtet werden? Inwiefern wird das Projekt weitergeführt?
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Einreichung? Genügt es, wenn ich eine Projektbeschreibung per E-Mail schicke?
Die Einreichung muss online über die Website des Forum Umweltbildung erfolgen. Im ersten Schritt findet die Registrierung statt. Unmittelbar nach der Registrierung werden die Login-Daten zugesandt, die ihr benötigt, um das Online-Einreichformular zu öffnen. Dieses kann immer wieder gespeichert und so auch über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden. Sobald ihr auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klicken, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Über einen Link könnt ihr den eingereichten Antrag ansehen.
Wer entscheidet, ob ein Projekt gefördert wird oder nicht?
Ob ein Antrag auf Kostenzuschuss genehmigt wird, entscheidet eine Kommission.
Ich habe beim Ausfüllen des Antrags einen Tippfehler gemacht, kann aber nichts mehr im Formular ändern. Was kann ich machen?
Schickt eure Anfragen per E-Mail an das Forum Umweltbildung. Wesentliche Änderungen (z. B. beim Kostenplan) können so vermerkt werden. Tippfehler, die inhaltlich nicht relevant sind, müssen nicht korrigiert werden und haben auch keinen Einfluss auf die Bewertung des Antrags.
Kann ich meinen Antrag ausdrucken?
Sobald ihr auf „Das Projekt jetzt einreichen“ klickt, ist die Einreichung abgeschlossen und der Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Ihr könnt den eingereichten Antrag einsehen, wenn ihr eingeloggt sind. Außerdem erhaltet ihr eine E-Mail, die ebenfalls alle Informationen des Antrags enthält. Bitte werft auch einen Blick in den Spam-Ordner. Fall ihr kein E-Mail erhalten habt, könnt ihr per E-Mail beim Forum Umweltbildung nachfragen.
Wann werden die Antragsteller:innen darüber informiert, ob der Antrag genehmigt wurde?
Von der Einreichung bis zur Verständigung kann es einige Wochen dauern. Die Kommissionssitzung findet etwa zwei Wochen nach der Einreichfrist statt. Aufgrund der administrativen Abläufe kann es einige Wochen dauern, bis eine Verständigung darüber erfolgt, ob der Antrag genehmigt wurde.
Wird der Kostenzuschuss gleich nach der Genehmigung ausbezahlt oder erst nach Rechnungslegung?
Der Kostenzuschuss wird vom Forum Umweltbildung nach Erhalt aller Kontodaten an die Schulen überwiesen.
Was mache ich, wenn das Projekt in der Umsetzung länger dauert als im Antrag angegeben?
Eine Begründung für die Verzögerung und ein neuer Termin für den Projektabschluss sind per E-Mail dem Forum Umweltbildung mitzuteilen. Ihr werdet darüber verständigt, ob die Verlängerung des Projektzeitraums genehmigt wird.
Was mache ich, wenn das Projekt weniger kostet als in der Einreichung angegeben?
Nicht verbrauchte Gelder müssen an das Forum Umweltbildung zurückgezahlt werden. Alle Abweichungen müssen vorab gemeldet und vom Forum Umweltbildung genehmigt werden. Änderungsanträge bitte per E-Mail an das Forum Umweltbildung senden.
Im Laufe des Projektes stellt sich heraus, dass manche Kosten, die im Kostenplan angegeben wurden, nicht anfallen. Dafür könnte das Geld für andere Maßnahmen verwendet werden. Ist das möglich?
Eine Umwidmung im Bereich der Geldmittel ist nur innerhalb des Projektes möglich. Die Änderungswünsche im Kostenplan und die Verwendung der frei gewordenen Mittel sind dem Forum Umweltbildung per E-Mail mitzuteilen. Ihr werdt darüber verständigt, ob die Umwidmung genehmigt wird.
Braucht man für die Abrechnung alle Rechnungsbelege oder nur Belege in der Höhe des Kostenzuschusses?
Alle Rechnungen müssen in der Kostenaufstellung angeführt werden. Die Originalbelege müssen aufbewahrt und nach Verlangen vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Originalbelege beizulegen. Die Schule verpflichtet sich, die angeführten Belege in abgerechneter Höhe nur einmalig im Rahmen der Rechnungsabwicklung des gesamten Geschäftsgebarens der Schule abzurechnen.
Gibt es eine Deadline für den Projektbericht?
Ihr erhaltet ein Verständigungsschreiben des Ministeriums, in dem die Frist für die Abgabe des Projektberichtes und der Kostenaufstellung angeführt ist. Der Durchführungszeitraum für Projekte ist auf ein Schuljahr begrenzt. Die Projektdokumentation muss im darauffolgenden Schuljahr bis Ende September beim Forum Umweltbildung eingelangt sein.
Wohin muss die Kostenaufstellung und der Projektbericht geschickt werden?
Der Projektbericht ist gemeinsam mit der Kostenaufstellung per E-Mail an das Forum Umweltbildung zu senden. Nähere Informationen findt ihr beim Punkt Projektabschluss.

