Mit der Gründung des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) wurde der wissenschaftliche Grundstein für die internationale Klimapolitik gelegt. Seine Berichte bilden die Basis der weltweiten Klimadiskussion. In den jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen werden Maßnahmen zur Minimierung des Klimawandels ausgehandelt.

Der Weltklimarat

Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), oft auch als Weltklimarat bezeichnet, wurde 1988 als zwischenstaatliche Institution gegründet. Er dient der wissenschaftlichen Darstellung des aktuellen Forschungsstand zum Klimawandel, seinen Auswirkungen sowie Minderungs- und Anpassungsstrategien. Die Berichte des Weltklimarats sollen die Grundlage für politische Entscheidungen darstellen, ohne konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben. Als besonders wertvolles Ergebnis gelten die Sachstandsberichte (AR – Assessment Report) des Weltklimarats. Sie beinhalten naturwissenschaftliche Grundlagen, Folgen und Auswirkungen des Klimawandels sowie etwaige Anpassungs- und Milderungsmöglichkeiten, wie auch eine Zusammenfassung der drei Bereiche für politische Entscheidungsträger.

UNFCC und COP

Die Klimarahmenkonvention (UNFCC)
Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro wurde 1992 die Klimarahmenkonvention von 154 Staaten unterzeichnet. Sie trat 1994 in Kraft und wurde somit das erste internationale Umweltabkommen zum Klimaschutz. Es beinhaltet das Ziel, Treibhausgasemissionen zu stabilisieren, sodass keine anthropogenen Schäden des Klimasystems entstehen.

Die Vertragsstaatenkonferenzen (COP)
Die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention. Seit 1995 finden jährlich UN-Klimakonferenzen zwischen den Vertragspartner*innen der Klimarahmenkonvention statt, um konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz auszuhandeln.

Auswahl einiger Klimakonferenzen
Bei der dritten Klimakonferenz (COP 3) 1997 in Kyoto wurden erstmals verbindliche Ziele von Emissionshöchstmengen für Industrieländern vereinbart. Nachdem dieses Kyoto-Protokoll erst 2005 in Kraft trat, beschäftigten sich die nachfolgenden Klimakonferenzen vor allem mit der Ausgestaltung des Protokolls. Dieses enthielt erstmals international verbindliche Begrenzungs- und Reduzierungspflichten von Treibhausgasen für Industrieländer. Für Entwicklungsländer gab es keine Verpflichtungen. Ziel war es, die Emissionen der wichtigsten Treibhausgase der Industrieländer im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Dabei sind die Länder unterschiedliche Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen eingegangen. Die gemeinsame Last der EU wurde individuell unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt (z. B. Österreich -13 %, Deutschland -21 %, Großbritannien -12,5 %). Durch drei flexible Mechanismen (Joint Implementation – Clean Development Mechanism – International Emissions Trading) sollte es den beteiligten Industriestaaten ermöglicht werden, ihre Ziele zur Emissionsreduktion zu erreichen. Allerdings musste das Kyoto-Protokoll viel Kritik einstecken. Nicht zuletzt deshalb, weil der globale Emissionstrend in dem beschriebenen Zeitraum weiter anstieg (fast 30 Prozent gegenüber 1990). Als ein Grund wird die rasante Entwicklung von Schwellenländern wie Indien und China gesehen.

Die Klimakonferenz (COP 15) in Kopenhagen (2009) hatte als Ziel, ein umfassendes und globales Klimaschutzabkommen zu erreichen, das als internationales Regelwerk nach Ablauf des Kyoto-Protokolls Anwendung finden sollte. Durch die großen Auffassungsunterschiede zwischen Industrieländern und Ländern des globalen Südens bezüglich deren Emissionsreduktion, konnte jedoch keine Einigung erlangt werden. Die Weltgemeinschaft hatte sich nach Kopenhagen darauf verständigt, sich dem Ziel eines neuen Klimaschutzabkommens nunmehr schrittweise zu nähern.

Bei der Klimakonferenz (COP 18) in Doha (2012) wurde eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zwecks Emissionsreduzierung verabschiedet sowie der Beschluss gefasst, dass spätestens im Jahr 2015 ein internationales Klimaschutzabkommen beschlossen werden soll, das ab 2020 umgesetzt werden soll. Länder wie Neuseeland, Kanada (stieg bereits 2011 aus), Russland oder Japan haben sich bei der Neuauflage des Kyoto-Protokolls jedoch nicht mehr beteiligt, womit auch Zahlungsbeiträge wegfielen. China und die USA, die als Hauptproduzenten der CO2-Emissionen gelten, gingen auch diesmal keine Reduktionsverpflichtungen ein. In der zweiten Verpflichtungsperiode wurde der Handel mit Emissionsrechten eingeschränkt sowie ein weiteres Treibhausgas (Stickstofftrifluorid NF3, das z.B. bei der Produktion von Flachbildschirmen oder Solarzellen entsteht) in die Liste der einzudämmenden Treibhausgase hinzugefügt. Der Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls II lief von 2013 bis 2020, bis das neue internationale, in Paris beschlossene Klimaabkommen in Kraft trat, um wieder alle Staaten in die Verantwortung zu nehmen.

Die Klimakonferenz (COP 21) in Paris (2015) gilt als Meilenstein in der Geschichte des Klimaschutzes. Nachdem die Klimakonferenzen der vergangenen Jahre mit relativ schwachen Ergebnissen überschattet waren, gilt das Abkommen in Paris als Durchbruch für ein gemeinsames, weltweites Klimaschutzabkommen.

Bei der Klimakonferenz (COP 24) in Katowice (2018) wurde ein umfassendes Regelbuch geschaffen, das die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen ermöglicht. Entsprechend sollen alle Staaten die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen einhalten und umsetzen. Auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen António Guterres fand 2019 in New York ein UN-Klimagipfel mit Staats- und Regierungschefs statt, um Klimaschutzmaßnahmen entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens voranzutreiben. Bei diesem Klimagipfel bekannten sich neben Österreich 65 Länder, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Zum Weiterlesen

Das österreichische Klimaportal: Flexible Mechanismen zum Kyoto-Protokoll
Das österreichische Klimaportal: COP
IPCC über Klimawandel: mögliche Zukunftsszenarien und Wahrscheinlichkeiten


Quellen

BMU (2017): Kyoto-Protokoll. https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll

Umweltbundesamt (2013): Kyoto-Protokoll. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/kyoto-protokoll#entstehungsgeschichte-und-erste-verpflichtungsperiode

Wikipedia (2021): UN-Klimakonferenz. https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Klimakonferenz