
WAS ist Thema bei der Wasserahmenrichtlinie
Laut Umweltdachverband sind für einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser vor allem folgende Themenfelder wichtig:- Energieversorgung
- Bodenschutz
- Schutzgebiete
- Regionale Wasserversorgungspläne
- Hochwasserschutz
Eine frühzeitige und laufende Einbindung der Öffentlichkeit, vor allem der NGOs und anderer Interessenvertreter bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne zu obigen Themenfeldern wäre von großem Vorteil. Leider wurde die Einbindung der so genannten qualifizierten Öffentlichkeit bisher nicht genutzt.
Warum partizipativ?
Die Umsetzung der WRRL ist stark mit der Identifikation der Bevölkerung verbunden. Um dies zu erreichen ist eine partizipative Planung notwendig. Die qualifizierte Öffentlichkeit (z.B. NGOs) spielt dabei eine wichtige Rolle, da sie Interessen bündelt und nach außen vertreten kann. ExpertInnenwissen wird dadurch von lokalem Wissen ergänzt, steigert die Qualität der Ergebnisse und ermöglicht eine ganzheitliche Sichtweise.Erfolgt Beteiligung in der Planungsphase, steigt die Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung. Als Folge der Identifikation wird auch genauer auf die Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen geachtet. Kostenintensives externes Kontrollmanagment könnte somit wegfallen.
WIE kann Beteiligung erfolgen?
Soll eine erfolgreiche aktive Öffentlichkeitsbeteiligung passieren, ist ein breiter Wille zur BürgerInnenbeteiligung von Politik, Verwaltung und anderen relevanten AkteurInnen notwendig. Ziele, Inhalt und Ablauf sollten den Verantwortlichen ebenso klar sein wie Handlungsspielräume und Grenzen, Beteiligungsstatus und die Parteienstellung. Um den Beteiligungsprozess nicht unnötig zu überfrachten, sollte bei der Themenfindung eine Konzentration auf zentrale Aspekte erfolgen.Beteiligung braucht auch einen finanziellen, organisatorischen und infrastrukturellen Rahmen. Vor allem bei langfristiger Beteiligung ist eine Unterstützung z.B. von Seiten der öffentlichen Hand notwendig. Von der Öffentlichkeit erarbeitete Ideen sollten zudem aufgegriffen, geprüft und eventuell modifiziert werden, dürfen aber nicht einfach zu den Akten wandern, um die Motivation der Beteiligten nicht zu untergraben.
Diese Seite wurde gekürzt und überarbeitet, aus den beiden Beiträgen von B. Wanschura und E. Partl, übernommen. Beide Texte können in der Broschüre
