Auch in Europa sind die Folgen des Klimawandels bereits spürbar. Die Klimaänderung wird die einzelnen Ökosysteme Europas, aber auch alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche stark beeinflussen. Die Europäische Union muss sich der Anpassungsherausforderung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den globalen Partnerländern stellen und bereitet Änderungen in vielen Handlungsbereichen vor.

Ein wesentliches Kernelement der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel. Bei diesem System steht energieintensiven Anlagen (wie etwa Stahlwerken, Ölraffinerien oder gewissen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung) sowie dem Luftverkehr in den beteiligten Staaten eine Anzahl an Emissionszertifikaten zur Verfügung, die die Höhe der maximal zulässigen Treibhausgasemissionen definiert. Werden am Jahresende für die Emissionen nicht ausreichend Zertifikate vorgewiesen, drohen hohe Geldstrafen. Die Zertifikate können von den Unternehmen nach Bedarf frei gehandelt werden, wenn etwa mehr oder weniger emittiert wird. Dieses Emissionshandelssystem gewährleistet die notwendige Flexibilität, um Emissionsverringerungen an den kostengünstigsten Stellen vorzunehmen.

European Green Deal

Etwa 10 % der globalen Treibhausgase werden von der Europäischen Union emittiert. Im „European Green Deal“, der 2019 vorgestellt wurde, wird festgehalten, wie die EU zum Klimaschutz beitragen wird. Ziel ist die Reduktion von Treibhausgasemission um 55 % gegenüber 1990 und eine Klimaneutralität bis 2050. Diese Zielsetzung soll mit dem Europäischen Klimagesetz im EU-Recht verankert und so zu einer Leitlinie der EU-Politik werden.
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen und dem Pariser Klimaabkommen gerecht werden zu können, muss allerdings das derzeitige Wirtschaftssystem überdacht werden. Betroffen sind verschiedene Bereiche: von Ernährung, Landwirtschaft, Besteuerung und Verbrauch bis hin zu Finanzen, Digitalisierung und Sozialleistung. In allen Wirtschaftssektoren müssen aktiv ambitionierte Handlungsmaßnahmen gesetzt werden. Beispielsweise sollen erneuerbare Energieträger verstärkt zum Einsatz kommen, um eine Dekarbonisierung des Energiesektors zu erreichen, und die Energieeffizienz von Gebäuden soll erhöht werden. Gleichzeitig soll die Industrie bei umweltfreundlichen Technologien und Investitionen unterstützt sowie die Mobilität umweltfreundlich und kostengünstig gestaltet werden.

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich entsprechende nationale Pläne zu entwickeln und Maßnahmen aktiv umzusetzen, um zur Verwirklichung der Ziele beizutragen. Damit die Europäische Union auf Kurs zur Klimaneutralität 2050 bleibt, werden die Fortschritte und Pläne der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der EU regelmäßig begutachtet. Diese Überprüfung erfolgt bis September 2023 und anschließend alle fünf Jahre durch die Europäische Kommission. Sollten die Maßnahmen nicht geeignet sein, so werden Empfehlungen zur Zielverwirklichung durch die Europäische Kommission ausgesprochen. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben anschließend ein Jahr Zeit, um einen adaptierten Plan entsprechend der neuen Empfehlungen vorzulegen bzw. ausreichend zu begründen, weshalb die Empfehlungen nicht aufgegriffen werden können. Ebenso werden die kollektiven Fortschritte der EU bewertet und daraus resultierende Schlussfolgerungen durch die Europäische Kommission zusammengetragen.

Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur

Um die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Europa zu unterstützen, stellt die Europäische Umweltagentur (EUA) wichtige Informationen zur Verfügung. Die Informationen der EUA behandeln Schwerpunkte wie Klimawandel, Vulnerabilität, Auswirkungen und europäische Anpassungsmaßnahmen. Außerdem sollen die Informationen bei der Bewertung der EU-Maßnahmen, der Erarbeitung langanhaltender Strategien sowie der Reduzierung des Katastrophenrisikos helfen. Die EUA steht unter anderem in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem europäischen Themenzentrum für Auswirkungen des Klimawandels, Vulnerabilität und Anpassung und mit deren Ländernetzwerk EIONET.

Zum Weiterlesen

Europäische Umweltagentur
Europäische Kommission: Klimaschutz


Quellen

Europäische Umweltagentur (2019): Anpassung an den Klimawandel. https://www.eea.europa.eu/de/themes/climate-change-adaptation/intro

Europäische Kommission (o. D.): Emissionshandelssystem (EU-EHS). Zuletzt aufgerufen am 25. 5. 2021 unter ec.europa.eu/clima/policies/ets_de.

Europäische Kommission (2020): Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU). 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz). Zuletzt aufgerufen am 25.05. 2021 unter eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/PDF/?uri=CELEX:52020PC0080.