Rechtliches
Bist du selbstständig oder unselbstständig beschäftigt?
- Bei selbstständiger Beschäftigung führst du als Selbstständige/r für eine/n AuftraggeberIn auf Honorarbasis Arbeiten durch. Du bist ab einer bestimmten Höhe deines Einkommens sozialversichert und selbst zur Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft verpflichtet. Ab einer bestimmten Höhe deines Einkommens hast du Einkommenssteuer und Umsatzsteuer abzuführen.
- Bei unselbstständiger Beschäftigung bist du bei deinem/r ArbeitgeberIn in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen ein Entgelt beschäftigt. Du bist sozialversichert (der/die ArbeitgeberIn nimmt für dich eine Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vor) und die Lohnsteuer wird dir direkt vom Gehalt abgezogen.
Du studierst und beziehst Studenbeihilfe?
Dann darfst du im Kalenderjahr EUR 8.000,- dazuverdienen, ohne dass sich deine Studienbeihilfe dadurch verringert. Es gilt das Bruttojahreseinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale. Dazu gibt es auch Regelungen, die eine höhere Grenze vorsehen, z. B wenn du für Kinder Unterhalt zu leisten hast. Alle Regelungen zur Studienbeihilfe findest du auf
www.stipendium.at.
Du beziehst noch Familienbeihilfe?
Bist du noch unter 18, kannst du in und außerhalb deiner Schulferien so viel verdienen, wie du willst. Die Familienbeihilfe wird davon nicht berührt. In dem Kalenderjahr nach deinem 18. Geburtstag ändert sich das. Danach gilt eine Obergrenze: Du darfst nicht mehr als EUR 9.000,- zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verdienen.
Es ist klar definiert, was das zu versteuernde Einkommen ist: Bei einer unselbstständigen Beschäftigung ist das jener Betrag, der bleibt, wenn von deinem Bruttogehalt die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen sind. Bei einer selbstständigen Beschäftigung ist der zu versteuernde Gewinn ausschlaggebend.
Solltest du in einem Jahr über diesen Grenzbetrag kommen, hat das zur Folge, dass du oder deine Eltern die Familienbeihilfe für das gesamte Jahr zurückzahlen musst/müssen.
Sozialversichert?
Sobald du in ein Arbeitsverhältnis in unselbstständiger Beschäftigung eintrittst, ist dein/e ArbeitgeberIn verpflichtet, dich unverzüglich bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden und dir eine Kopie der Anmeldung auszuhändigen. Dann bist du kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert.
Solltest du was ja bei den meisten Jobs der Fall sein wird weniger als EUR 366,33 pro Monat bekommen, fällst du unter die Geringfügigkeitsgrenze. In diesem Fall bist du nur unfallversichert. Es besteht die Möglichkeit, dass du dich relativ kostengünstig voll sozialversichern lässt (ausgenommen ist die Arbeitslosenversicherung). Hierzu ist ein Antrag bei der Gebietskrankenkasse deines Wohnsitzes notwendig.
Bist du im Rahmen eines freien Dienstvertrages beschäftigt, hat dich ebenfalls dein/e ArbeitgeberIn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden; es gilt die gleiche Geringfügigkeitsgrenze. Verdienst du über der Geringfügigkeitsgrenze, bist du vollversichert (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung), und seit 1.1.2008 auch arbeitslosenversichert. Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, bist du ebenfalls nur unfallversichert, kannst dich aber freiwillig vollversichern.
Solltest du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, bist du immer unfallversichert. Die Kosten dafür hat der/die ArbeitgeberIn zu tragen.
Versichere dich!
Solltest du die Anmeldung bei der Krankenkasse nicht bekommen, kannst du dich bei der Gebietskrankenkasse deines Beschäftigungsortes erkundigen, ob für dich eine Anmeldung von deiner/m ArbeitgeberIn vorgenommen worden ist! Die Anschrift erfährst du im Internet hier bei der
Sozialversicherung.
Wenn du speziellere Fragen hast oder wenn es Probleme bei deinem Ferialjob gibt, steht dir das Beratungsangebot der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft der Privatangestellten oder der entsprechenden Fachgewerkschaften oder - solltest du studieren - des Sozialreferats der Österreichischen HochschülerInnenschaft zur Verfügung!
Diese Informationen kannst du dir
hier auch gesammelt in einem pdf zuschicken lassen, zusammen mit interessanten Bewerbungstipps!
Alle Angaben: Stand Mai 2010